Evangelisches Krankenhaus

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Aufnahme
Ihre Anmeldung bitten wir in unserem Aufnahmebereich vorzunehmen. Sollten Sie nicht in der Lage sein, persönlich die notwendigen Daten anzugeben, lassen Sie dies bitte durch Angehörige, Bekannte oder durch unser Pflegepersonal vornehmen. Neben Ihren persönlichen Daten werden Angaben über den Kostenträger, in der Regel die Krankenkasse, den Versicherten, den einweisenden Arzt und Hausarzt benötigt. Ihre Daten, zu Verwaltungs- und Abrechnungszwecken in unserem Computer gespeichert, unterliegen selbstverständlich den gesetzlichen Auflagen des Datenschutzes.
Sollten Sie nicht wünschen, dass Informationen über Ihren Aufenthalt das Krankenhaus verlassen, steht Ihnen die Aufnahme als direkter Ansprechpartner zur Verfügung.
Kosten des Aufenthalts
Die allgemeinen Krankenhausleistungen bezeichnet man als Regelleistung. Als krankenversicherter Patient in der gesetzlichen Krankenkasse brauchen Sie sich nicht persönlich um die Bezahlung Ihrer Krankenhausrechnung zu bemühen; wir rechnen direkt mit den zuständigen Kostenträgern ab. Lediglich der gesetzlich vorgeschriebene „Eigenanteil“ und evtl. notwendige Vorauszahlungen sind von Ihnen direkt an der Kasse im Eingangsbereich zu entrichten.
Für die Bezahlung des Eigenanteils oder für die Vorauszahlung Telefon steht Ihnen ein EC-Kartenlesegerät zur Verfügung.
Sie können über die Regelleistung hinaus Wahlleistungen in Anspruch nehmen (Unterbringung in einem 1- oder 2-Bett-Zimmer, persönliche Behandlung durch einen Chefarzt). Diese Wahlleistungen müssen zwischen Ihnen und dem Krankenhaus und zudem direkt mit dem Chefarzt durch einen zusätzlichen Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Aufnahme gibt Ihnen hierzu gern nähere Informationen.
Haben Sie eine private Krankenversicherung abgeschlossen, übergeben Sie uns einfach Ihre Klinikkarte, die Abrechnung erfolgt dann direkt mit Ihrer Privatversicherung. Sie können selbstverständlich als Selbstzahler die Rechnung auch direkt von uns bekommen.
Schweigepflicht

Unser Personal unterliegt der Schweigepflicht und nur Sie selbst können uns von dieser Schweigepflicht entbinden, um z.B. Ihren Angehörigen oder Anderen Auskunft zu erteilen. Sagen Sie Ihrem Arzt also, wer informiert werden soll oder darf. Bei Kindern erhalten grundsätzlich nur die Eltern entsprechende Auskünfte.

Unsere Mitarbeiter sind Ihnen gern behilflich: Beim Transport Ihres Gepäcks, bei Besorgungen innerhalb des Hauses – bei allen Situationen, die Sie nicht selbst bewältigen können. Wenden Sie sich bitte an das Sie betreuende Pflegepersonal oder direkt an die Aufnahme, diese werden Ihre Wünsche weiterleiten.

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